Psychotherapie ist ein Prozess, welcher eine fortlaufende Entwicklung darstellt. Um diese und somit das Erreichen ihres Therapieziels zu ermöglichen ist es wichtig im Sinne eines Therapiekontrakts folgende Rahmenbedingungen zu vereinbaren.
Das Erstgespräch dient der Abklärung ihres Anliegens welches Ziel sie durch eine Therapie erreichen möchten sowie zur Entscheidungsfindung ob sie eine Therapie beginnen möchten. Es erstreckt sich über 50 Minuten und ist wie eine erste Therapiestunde kostenpflichtig.
Um den erwähnten Entwicklungsprozess zu gewährleisten ist in der Regel eine Sitzung pro Woche erforderlich.
Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minunten.
Die Sitzungslänge bei Paartherapien beträgt 90 Minuten.
Alle Inhalte einer Sitzung unterliegen der strengsten Verschwiegenheitspflicht.
Die Abrechnung der Honorarnoten mit der Krankenkasse im Sinne der ASVG, BKUVG, GSVG und BSVG definierten Behandlung psychischer Krankheiten obliegt ihnen. Der dzt. Kostenersatz beträgt im Falle der ASVG und GSVG 28,00 €, bei der BSVG 50,- € und bei der BKUVG 40,- €. Falls sie mit der Krankenkasse abrechnen muss ich eine Diagnose nach ICD-10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) stellen. Weiters ist es notwendig, dass sie zwischen der ersten und zweiten Therapiestunde, die zur Abrechnung gelangen, eine Bestätigung eines praktischen Arztes über die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung einholen.
Sollten sie einen Sitzungstermin nicht einhalten können, müssen Sie mindestens 24 Stunden vorher absagen – eine Nachricht auf meiner Mailbox ist ausreichend. Sollten sie ungeachtet der Gründe die 24 Stunden Frist zur Absage nicht einhalten können, wird das volle Honorar für die betreffende Stunde verrechnet.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.