Ziel und Rahmen der begleiteten Kontakte
Ziel der Besuchsbegleitung nach § 111 AußStrG ist es, die
Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontaktes zwischen minderjährigen Kindern und der/dem Besuchsberechtigten zu ermöglichen, beziehungsweise zu vertiefen. Dies geschieht immer mit
Blick auf die momentanen Bedürfnisse des Kindes.
Im Rahmen der Besuchsbegleitung wird angestrebt, einen neutralen, sicheren und kindgerechten Rahmen zu schaffen, in dem die Begegnung mit dem Kind bzw. den Kindern bedarfsorientiert und einfühlsam begleitet wird.
Ein Besuchscafé besteht in der Regel aus einem oder mehreren Spielzimmern. Häufig gibt es auch eine Küche und verschiedene Sitzgelegenheiten. Hierdurch soll ein Kontakt zwischen Kindern und dem besuchsberechtigen Familienmitgliedern in entspannter, kindgerechter Atmosphäre und unter Betreuung professionell ausgebildeter Mitarbeiter*innen ermöglicht werden.
Fördermöglichkeiten für den kontaktberechtigten Elternteil
Das Bundesministerium für Soziales fördert nach Maßgabe der verfügbaren Mittel eine bestimmte Anzahl an Stunden für einkommensschwache besuchende Elternteile. Bitte informieren Sie sich bei den
jeweiligen Besuchsbegleiter*innen darüber.